ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe hat 4,70 von 5 Sternen 191 Bewertungen auf ProvenExpert.com
ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe hat 4,70 von 5 Sternen 191 Bewertungen auf ProvenExpert.com

The perfect property for you

Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie das Recht haben, über ihre Eigentumswohnung frei zu verfügen. Also auch darüber zu bestimmen, wem sie die Wohnung verkaufen möchten. Das stimmt allerdings nicht ganz. Sofern Sie als Wohnungseigentümer Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, gibt es in vielen Fällen ein Mitspracherecht der Nachbarn. Gesetzliche Grundlage dafür ist die sogenannte…

Price

Property Type

bedrooms

Property Size

It's a perfect match

INTERESTED IN THIS PROPERTY? WRITE A MESSAGE OR CALL US

Vie­le Ei­gen­tü­mer ge­hen da­von aus, dass sie das Recht ha­ben, über ih­re Ei­gen­tums­woh­nung frei zu ver­fü­gen. Al­so auch dar­über zu be­stim­men, wem sie die Woh­nung ver­kau­fen möch­ten. Das stimmt al­ler­dings nicht ganz. So­fern Sie als Woh­nungs­ei­gen­tü­mer Teil ei­ner Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft sind, gibt es in vie­len Fäl­len ein Mit­spra­che­recht der Nach­barn. Ge­setz­li­che Grund­la­ge da­für ist die so­ge­nann­te Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung (§ 12 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz).

[trxcsc-tags]

Die ge­setz­li­che Re­ge­lung sieht vor, dass an­de­re Woh­nungs­ei­gen­tü­mer – al­so Ih­re Nach­barn – beim Ver­kauf Ih­rer Woh­nung even­tu­ell ein Wört­chen mit­zu­re­den ha­ben. Das ist aber nur der Fall, wenn es zu­vor auch ex­pli­zit von der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft ver­ein­bart wur­de. Falls Sie in der Si­tua­ti­on sind, Ih­re Woh­nung ver­kau­fen zu wol­len, aber Ein­wän­de der Nach­barn be­fürch­ten, über­prü­fen Sie am bes­ten zu­erst, ob in der Ge­mein­schafts­ord­nung et­was von ei­nem Mit­spra­che­recht der Nach­barn beim Woh­nungs­ver­kauf steht. Falls nicht, ha­ben Sie nichts zu be­fürch­ten. Dar­über hin­aus muss die Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung auch im Grund­buch ein­ge­tra­gen sein – nur dann ist sie rechts­kräf­tig.

Ablehnung nicht ohne wichtigen Grund

Wenn Sie fest­stel­len, dass Ein­wän­de der an­de­ren Ei­gen­tü­mer Ih­nen beim Ver­kauf ei­nen Strich durch die Rech­nung ma­chen könn­ten, und wenn Sie ver­mu­ten, dass Ihr Käu­fer aus ir­gend­ei­nem Grund auf Ab­leh­nung bei den Nach­barn sto­ßen wird, ist es si­cher emp­feh­lens­wert, recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len. Sie müs­sen in Be­tracht zie­hen, dass so­gar ein ab­ge­schlos­se­ner Kauf­ver­trag un­wirk­sam wer­den kann, falls die Zu­stim­mung der an­de­ren Ei­gen­tü­mer nicht vor­liegt. Es ist au­ßer­dem klü­ger, recht­zei­tig mit den Nach­barn zu re­den und sich de­ren Ak­zep­tanz für Ih­ren Käu­fer und Woh­nungs­nach­fol­ger zu si­chern. Das Mit­spra­che­recht der Nach­barn geht auch nicht so weit, dass sie ein­fach je­den In­ter­es­sen­ten ab­leh­nen kön­nen, weil ih­nen die Na­se nicht passt oder die An­zahl der Kin­der mehr Ru­he­stö­run­gen er­war­ten lässt. Für die Ab­leh­nung muss ein wich­ti­ger Grund vor­lie­gen. Auch die Ge­fahr, dass ein ein­zel­ner Nach­bar, mit dem Sie viel­leicht im Streit lie­gen, Ih­ren Woh­nungs­ver­kauf ver­ei­telt, ist re­la­tiv ge­ring. Die Ent­schei­dung über mög­li­che Ein­wän­de ge­gen Ih­ren Woh­nungs­ver­kauf hängt nicht von je­der Ein­zel­mei­nung ab. Wenn über­haupt, wird sie von der Mehr­heit der WEG-Mit­glie­der ge­trof­fen. In vie­len Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten wird das Zu­stim­mungs­er­for­der­nis zum Ver­kauf auch prin­zi­pi­ell an die Haus­ver­wal­tung über­tra­gen.

Ein Profi im Boot hilft immer

Was im­mer Sie – wahr­schein­lich auf­grund schlech­ter Er­fah­run­gen – von Ih­ren Nach­barn be­fürch­ten: Den rich­ti­gen Käu­fer für Ih­re Ei­gen­tums­woh­nung zu fin­den, ist so­wie­so ei­ne Auf­ga­be, die Sie am bes­ten ei­nem Pro­fi-Mak­ler über­las­sen soll­ten. Der kennt sich nicht nur mit al­len recht­li­chen Fall­stri­cken beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf aus. Bei der Käu­fer­aus­wahl über­prüft der Mak­ler vor­ab, ob es sich um se­riö­se und zah­lungs­kräf­ti­ge In­ter­es­sen­ten han­delt. Ge­gen die­se wer­den auch Ih­re spie­ßigs­ten Nach­barn beim bes­ten Wil­len kei­ne trif­ti­gen Ein­wän­de fin­den. Ganz ne­ben­bei springt beim pro­fes­sio­nel­len Ver­kauf Ih­rer Woh­nung mit Hil­fe des Mak­lers in den meis­ten Fäl­len auch noch ein hö­he­rer Er­lös für Sie her­aus.

Sie wol­len si­cher­stel­len, dass der Ver­kauf Ih­rer Ei­gen­tums­woh­nung rei­bungs­los über die Büh­ne geht? Dann kon­tak­tie­ren Sie uns! Wir un­ter­stüt­zen Sie mit Rat und Tat.

 

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Recht­li­cher Hin­weis: Die­ser Bei­trag stellt kei­ne Steu­er- oder Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar. Bit­te las­sen Sie die Sach­ver­hal­te in Ih­rem kon­kre­ten Ein­zel­fall von ei­nem Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter klä­ren.

 

Fo­to: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

Shape
Shape

We'll Find You A Home

Explore More Properties

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incid idunt ut labore ellt dolore magna the alora aliqua alora the tolda on fouter.