ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe hat 4,69 von 5 Sternen 195 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Schon lange sehen Klaus und Corinna für ihre Ehe keine Zukunft mehr. Sie wollen sich scheiden lassen. Allerdings haben sie sich erst vor Kurzem gemeinsam eine Immobilie gekauft. Was soll aus dieser nun werden? Unsere kleine Fallgeschichte führt durch die verschiedenen Möglichkeiten zur Teilung einer Scheidungsimmobilie und zeigt die Probleme auf, die eine Einigung oft…

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Schon lan­ge se­hen Klaus und Co­rin­na für ih­re Ehe kei­ne Zu­kunft mehr. Sie wol­len sich schei­den las­sen. Al­ler­dings ha­ben sie sich erst vor Kur­zem ge­mein­sam ei­ne Im­mo­bi­lie ge­kauft. Was soll aus die­ser nun wer­den? Un­se­re klei­ne Fall­ge­schich­te führt durch die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten zur Tei­lung ei­ner Schei­dungs­im­mo­bi­lie und zeigt die Pro­ble­me auf, die ei­ne Ei­ni­gung oft so schwie­rig ma­chen. Co­rin­na und Klaus, un­se­re ex­em­pla­ri­schen Ex-Part­ner, schaf­fen es zum Glück, sich zu ver­stän­di­gen. Sie ei­ni­gen sich auf ei­nen Rück­miet­kauf als ret­ten­de Lö­sung.

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Für Co­rin­na ist ih­re Im­mo­bi­lie ein wahr ge­wor­de­ner Traum. Mit Lie­be hat sie das Haus ein­ge­rich­tet und ei­ne Wohl­fühl­zo­ne ge­schaf­fen, die ihr sehr viel be­deu­tet. Auch nach der Schei­dung will sie aus die­sem Zu­hau­se um kei­nen Preis aus­zie­hen. Klaus da­ge­gen möch­te ei­nen Schluss­strich zie­hen. Die Im­mo­bi­lie soll­te aus sei­ner Sicht am bes­ten so schnell wie mög­lich ver­kauft wer­den. Er er­zählt ei­nem be­freun­de­ten An­walt von sei­nem Di­lem­ma. Die­ser rät ihm da­von ab, Mit­ei­gen­tü­mer am Haus zu blei­ben. Dann müss­te er näm­lich wei­ter­hin für die noch of­fe­nen Schul­den an die Bank im vol­len Um­fang haf­ten. Wä­re Co­rin­na ein­mal nicht mehr in der La­ge, ih­ren An­teil an den Schul­den zu be­glei­chen, wür­den die­se an Klaus hän­gen blei­ben. Und das kommt für Klaus nicht in­fra­ge.

Aber wie lässt sich die Sa­che nun lö­sen, wenn Co­rin­na ei­nem Ver­kauf auf kei­nen Fall zu­stim­men will. Selbst­ver­ständ­lich feh­len ihr die fi­nan­zi­el­len Mit­tel, um Klaus sei­nen An­teil auf ei­nen Schlag aus­zah­len zu kön­nen. Das heißt, Klaus müss­te sich dar­auf ein­las­sen, dass sie ihm sei­nen An­teil in Ra­ten ab­be­zahlt. Aber da­mit ist er ganz und gar nicht glück­lich, denn für ei­nen ech­ten Neu­start kann er ein Start­ka­pi­tal ge­brau­chen. Wenn Co­rin­na al­so un­be­dingt wei­ter in dem Haus woh­nen möch­te – viel­leicht könn­te Klaus dann we­nigs­tens sei­nen Teil der Im­mo­bi­lie ver­kau­fen. Aber ist das wirk­lich so ein­fach? Wahr­schein­lich nicht.

Auf ei­ner sonn­täg­li­chen Rad­tour mit sei­nen Kum­pels er­fährt Klaus von der Mög­lich­keit der Tei­lungs­ver­stei­ge­rung sei­nes Hau­ses. Zu­nächst er­scheint ihm die Idee pri­ma. Doch nach ei­ni­gem Über­le­gen än­dert er sei­ne Mei­nung. Der Er­lös ei­ner Tei­lungs­ver­stei­ge­rung fällt meist nied­ri­ger aus als bei ei­nem Ver­kauf, und Co­rin­na müss­te am En­de mit ziem­li­cher Si­cher­heit doch aus dem Haus aus­zie­hen. Dies wür­de nur noch Öl ins Feu­er der noch-ehe­li­chen Strei­tig­kei­ten gie­ßen.

Viel­leicht gibt es ja noch ei­ne wei­te­re Al­ter­na­ti­ve? Wä­re es nicht auch mög­lich, dass ein In­ter­es­sent das Haus kauft und es dann an Co­rin­na ver­mie­tet? Schnell ruft Klaus sei­nen Freund, den An­walt, an. Die­ser be­stä­tigt die Idee und er­klärt Klaus das Sys­tem des so­ge­nann­ten „Rück­miet­kaufs“. Da­bei wird gleich­zei­tig mit dem Kauf­ver­trag auch gleich ein Miet­ver­trag ab­ge­schlos­sen. Für Klaus scheint es DIE Lö­sung zu sein. So kann er ein neu­es Le­ben star­ten und Co­rin­na kann glück­lich in ih­rem Heim woh­nen blei­ben. Nun muss er sie nur noch da­von über­zeu­gen.

Nach ei­nem lan­gen Ge­spräch be­schließt das Noch-Ehe­paar, ei­nen Käu­fer für den Rück­miet­kauf zu su­chen, und zwar ge­mein­sam. Da­zu ver­ein­ba­ren bei­de erst ein­mal ei­nen Ter­min bei ih­rem lo­ka­len Im­mo­bi­li­en­mak­ler, um die Im­mo­bi­lie be­wer­ten zu­las­sen. Der Im­mo­bi­li­en­pro­fi er­klärt ih­nen, dass es durch­aus In­ter­es­sen­ten für be­wohn­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser als Wert­an­la­ge gibt. Hoff­nungs­voll schau­en Klaus und Co­rin­na nun in die Zu­kunft. Soll­te es mit dem Rück­miet­kauf wi­der Er­war­ten nicht klap­pen, ha­ben die bei­den sich so­gar dar­auf ge­ei­nigt, als Al­ter­na­ti­ve dann doch auf ei­nen „nor­ma­len“ Ver­kauf der Im­mo­bi­lie zu set­zen.

Sie ste­hen vor ei­ner Schei­dung und wis­sen noch nicht, was mit Ih­rer ge­mein­sa­men Im­mo­bi­lie pas­sie­ren soll? Kon­tak­tie­ren Sie uns! Wir fin­den ge­mein­sam mit Ih­nen die bes­te Lö­sung.

 

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Recht­li­cher Hin­weis: Die­ser Bei­trag stellt kei­ne Steu­er- oder Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar. Bit­te las­sen Sie die Sach­ver­hal­te in Ih­rem kon­kre­ten Ein­zel­fall von ei­nem Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter klä­ren.

 

 

Fo­to: © inesbazdar/Depositphotos.com

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